Energie- und Umweltzentrum 1, D-31832 Springe-Eldagsen
Tel. +49 (0) 50 44 / 9 75 -40, Fax +49 (0) 50 44 / 9 75 -44, info@blowerdoor.de

Luftdicht ist Pflicht!

Seit 1999 ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden. Die BlowerDoor-Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit geprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. 

Bestehen Sie als Bauherr beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines BlowerDoor-Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde.

Hier finden Sie Ihr qualifiziertes >BlowerDoor-Messteam< in Wohnortnähe.


Wissenswertes rund um das Thema "Luftdichtheit von Gebäuden"

Interessante Fachartikel für Häuslebauer und Immobilienbesitzer:

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>Fachinformation VATh: BlowerDoor & Thermografie<

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Das Prinzip der BlowerDoor-Messung

 

BlowerDoor-Messung im Neubau

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